Ab dem 15. Dezember 2019 passen wir die Gebühr für Geldabhebungen aus den Bankomaten im Ausland an die Anforderungen der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) an.
Ab dem 1. Februar 2020
- ändern wir die Gebühren für SEPA-Überweisungen,
- führen wir eine Gebühr für die interne Überweisung ein,
- ändern wir die Gebührenerhebungsmethode für Internet-Banking iPKO Business und EBICS,
und wir führen redaktionelle Änderungen ein.
Wir bitten um Ihre Zustimmung zu den aktualisierten Geschäftsbedingungen. Sollten Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sein und Ihre Zustimmung verweigern, dann können Sie den durch die Änderungen betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag kostenfrei jederzeit oder sofort kündigen. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem 01.02.2020 angezeigt haben.
Wir laden Sie ein, sich mit den Details aller Änderungen vertraut zu machen.
- Verzeichnis der Änderungen des Preis-und Leisungsverzeichnisses für Firmenkunden der PKO Bank Polski S.A. Niederlassung Deutschland mit Wirkung zum 15. Dezember 2019 (DATEI PDF)
- Verzeichnis der Änderungen des Preis-und Leisungsverzeichnisses für Firmenkunden der PKO Bank Polski S.A. Niederlassung Deutschland mit Wirkung zum 1. Februar 2020 (DATEI PDF)
- Neues Preis-und Leisungsverzeichnis für Firmenkunden der PKO Bank Polski S.A. Niederlassung Deutschland mit Wirkung zum 15. Dezember 2019 (PDF-DATEI)
- Neues Preis-und Leisungsverzeichnis für Firmenkunden der PKO Bank Polski S.A. Niederlassung Deutschland mit Wirkung zum 1. Februar 2020 (PDF-DATEI)
Bei Fragen bezüglich der eingeführten Änderungen bitten wir Sie um den Kontakt mit Ihrem Berater oder Kontobetreuer im Zentrum der Firmenkundenbedienung.