2019-11-29

Ab dem 15. Dezember 2019 passen wir die Gebühr für Geldabhebungen aus den Bankomaten im Ausland an die Anforderungen der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) an.

Ab dem 1. Februar 2020

  • ändern wir die Gebühren für SEPA-Überweisungen,
  • führen wir eine Gebühr für die interne Überweisung ein,
  • ändern wir die Gebührenerhebungsmethode für Internet-Banking iPKO Business und EBICS,

und wir führen redaktionelle Änderungen ein. 

Wir bitten um Ihre Zustimmung zu den aktualisierten Geschäftsbedingungen. Sollten Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sein und Ihre Zustimmung verweigern, dann können Sie den durch die Änderungen betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag  kostenfrei jederzeit oder sofort kündigen. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem 01.02.2020 angezeigt haben.

Wir laden Sie ein, sich mit den Details aller Änderungen vertraut zu machen.

Bei Fragen bezüglich der eingeführten Änderungen bitten wir Sie um den Kontakt mit Ihrem Berater oder Kontobetreuer im Zentrum der Firmenkundenbedienung.