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Sicherere Euro-Überweisungen

01.09.2026
Ab September 2026 führen wir den Verification of Payee (VoP)-Service für eingehende Euro-Überweisungen ein, einschließlich SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen.

Im Rahmen dieses Service vergleichen wir den in der VoP-Anfrage angegebenen Empfängernamen mit dem bei unserer Bank registrierten Namen des Kontoinhabers.

  • Stimmen die Angaben überein, teilen wir der Bank des Zahlers die Übereinstimmung mit.
  • Stimmen die Angaben nicht überein, teilen wir der Bank des Zahlers die Nichtübereinstimmung mit.
  • Weichen die Angaben nur geringfügig voneinander ab, beispielsweise hinsichtlich der Interpunktion, der Wortreihenfolge oder der Rechtsformbezeichnung (z. B. GmbH oder s.r.o.), teilen wir der Bank des Zahlers eine weitgehende Übereinstimmung mit und übermitteln den vollständigen Namen des Kontoinhabers.

Die Entscheidung über die Ausführung der Überweisung trifft der Zahler.

Warum führen wir diese Änderung ein?

Der Verification of Payee-Service erhöht die Sicherheit von Zahlungen und trägt dazu bei, das Risiko zu verringern, dass Sie Gelder erhalten, die für einen anderen Empfänger bestimmt sind.